Hinweis zur Stärkung des Installations-, Demontage- und Testmanagements von Bauhebemaschinen und Implementierung standardisierter Managementtabellen

May 06, 2021

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Alle Konstruktions-, Konstruktions-, Überwachungs-, Hebemaschinen-Installationen, Leasing-, Test- und andere Einheiten:

Um das Management der Montage und Demontage von Bauaufzugsmaschinen weiter zu stärken und das Montage-, Demontage- und Inspektionsverhalten der verantwortlichen Stellen aller Beteiligten zu vereinheitlichen, gemäß&„Regeln zum Sicherheitsmanagement von Teilprojekten“ mit gefährlicheren Unterpunkten" (Verordnung Nr. 37 des Ministeriums für Wohnungswesen und Stadt-Land-Entwicklung),"Ausführungsregeln für das Sicherheitsmanagement von Teilprojekten mit gefährlicheren Unterpositionen" (Su Jian Zhian [2019] Nr. 378) und relevante Vorschriften wie Baukran-Verwaltungsvorschriften, Standardspezifikationen, Inspektions- und Inspektionsverfahren, kombiniert mit der tatsächlichen Situation unserer Stadt, werden nun verstärkt Die relevanten Angelegenheiten bezüglich der Installation, Demontage und Inspektionsmanagement von Bauaufzugsmaschinen sowie die Implementierung von standardisierten Managementtabellen werden wie folgt mitgeteilt:


1. Vorläufige Garantie für Montage- und Demontagearbeiten


(1) Anforderungen an die Positionierung des Krans und die Betriebsumgebung. Der Generalbauunternehmer ist dafür verantwortlich, vor Projektbeginn den Aufstellungsplan der Hebezeuge, die Bauzeichnung des angebrachten Anschlagpunkts und die Kollisionsschutzmaßnahmen für den Gruppenturmbetrieb in . zu erstellen und dem Montagenachunternehmer zur Verfügung zu stellen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Bauorganisation und der Betriebsumgebung. Und andere Gegenstände.


Wenn derselbe Bauunternehmer mehrere Turmdrehkrane auf derselben Baustelle installiert und verwendet, muss der Bauunternehmer kollisionssichere Maßnahmen formulieren. Wenn mehrere Turmdrehkrane auf derselben Baustelle installiert und von verschiedenen Baueinheiten verwendet werden, muss die Baueinheit Kollisionsschutzmaßnahmen organisieren und formulieren.


(2) Anforderungen an die Standortuntersuchung. Vor der Erstellung des Sonderbauplans sollte die Installationseinheit Fachpersonal und technisches Personal beauftragen, die Betriebsumgebung zu begutachten und Materialien wie den Grundriss der Hebezeuge, die architektonische Konstruktionszeichnung des angebrachten Anschlagpunkts und die Anti -Kollisionssicherheitsmaßnahmen für den Gruppenturmbetrieb. Nach Abschluss der Standortbesichtigung müssen der Installationsunterauftragnehmer, der Bau-Generalunternehmer und andere Einheiten das Standortbesichtigungsformular (siehe entsprechendes Formular im Anhang) zur Bestätigung unterzeichnen.


Das Bauaufnahmeformular ist Bestandteil des Sonderbauplans für die Anlage. Wenn die Montagestelle die Meldung über die Montage von Bauaufzugsmaschinen erklärt, sollte das Bauaufnahmeformular auf der Homepage des Sonderbauplans aufgeführt und eingescannt und hochgeladen werden, andernfalls wird es nicht akzeptiert.


(3) Übernehmen Sie die an der Wand befestigte Formanforderung außer dem Handbuch. Bei Wandbefestigungen, die nicht in der Anleitung enthalten sind, beauftragt die Bau- oder Mieteinheit die Originalfertigung oder die professionelle Fertigungseinheit mit der Sonderkonstruktion und Fertigung der Anbaukonstruktion. Die Konstruktionsunterlage dient als Anlage zum Sonderbauplan des Auf- und Abbauvorhabens. Wenn der Bau-Generalunternehmer die Vorführung des Sonderplans organisiert, zeigt er lediglich den Inhalt des Bauplans für die Montage und Demontage der Hebezeuge.


Nach Herstellung der Anbaukonstruktion der anvertrauten Sonderkonstruktion ist diese nach den Sonderanlagenbauvorschriften zu prüfen und durch das Werk zu führen und ihr Fertigungs- und Lieferprüfzeugnis als eines der zur betrauten Anbauprüfung eingereichten Unterlagen aufzuführen.


2. Stärkung der Verantwortlichkeiten aller Parteien und Stärkung des Managements von Montage- und Demontagevorgängen


(1) Die Führungs- und Kontrollanforderungen des Generalbauunternehmers. Vor der Ausführung des Sonderplans hat der Bau-Generalunternehmer den Plan gemäß den Vorschriften zu organisieren; Vor jedem Montage- oder Demontagevorgang sind die Betreiber der Montage- und Demontageeinheit zu registrieren und der sicherheitstechnische Bericht von beiden Parteien zu unterzeichnen und zu bestätigen.


Bei jeder Montage und Demontage sollte der Bau-Generalunternehmer einen hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten beauftragen, den Prozess zu überwachen, die Umsetzung des Plans zu überprüfen und die Überwachungsprotokolle wahrheitsgetreu aufzuzeichnen. Verstöße und potenzielle Sicherheitsrisiken sollten rechtzeitig korrigiert und gestoppt werden, um die Sicherheit der Montage- und Demontagevorgänge zu gewährleisten.


(2) Verwaltungs- und Kontrollanforderungen für Installations- und Demontageeinheiten. Beim Betreten der Baustelle (inklusive jedes Anbauvortriebs) durch den Betreiber der Installationseinheit muss er zunächst den Bau-Generalunternehmer informieren und darf erst nach Anmeldung und Bestätigung des Bau-Generalunternehmers und Klärung der Sicherheitstechnik den Auf- und Abbau betreten Betriebsstätte. Vor der Montage und Demontage (einschließlich jeder Anbauhebevorrichtung) muss das Fach- und Fachpersonal der Montageeinheit eine Inspektion durchführen, und es ist verboten, unqualifizierte Teile und Konstruktionsteile einzubauen.


Nach der Montage der Hebezeuge organisiert die Montagestelle eine Eigenkontrolle. Für diejenigen, die aus Gründen der Installationsqualität nicht qualifiziert sind, werden sie den zuständigen Stellen zur Bearbeitung gemäß der Bereitstellung falscher Eigenprüfbescheinigungen übergeben.


(3) Die Führungs- und Kontrollanforderungen der Aufsichtseinheit. Die Überwachungseinheit hat die detaillierten Überwachungsregeln für den Ein- und Ausbau von Bauhebemaschinen nach den Vorschriften zu erarbeiten und Sonderprüfungen und Nebenstellenüberwachungen für die Einbau- und Ausbausituation (einschließlich jeder Anbauhebebühne) durchzuführen. Bei Feststellung von Regelverstößen und potentiellen Sicherheitsrisiken sind sie zur Beseitigung oder Einstellung des Auf- und Abbaus aufzufordern und der Baueinheit rechtzeitig zu melden. Verweigern die Baueinheit und der Nachunternehmer die Nachbesserung oder die Einstellung des Auf- und Abbaus, haben sie sich unverzüglich der Baueinheit und dem örtlichen Wohnungs- und Bauamt bzw. der Sicherheitsaufsichtsbehörde zu melden.


(4) Prüf- und Inspektionsanforderungen an Prüfeinheiten


1. Die Prüfstelle Bauaufzugsmaschinen hat eine Abnahmekommission für Hebezeuge und einen Prüf- und Prüfablauf nach den Vorschriften und einschlägigen Vorschriften einzurichten. Ab dem 1. Juni 2020 sollte die Prüfstelle zunächst eine Datenprüfung durchführen, und die Daten können erst nach bestandener Prüfung physisch geprüft werden. Das Datenüberprüfungsprotokoll (siehe Anhang) wird zusammen mit den Testergebnissen auf die intelligente Sicherheitsüberwachungsplattform unseres Büros hochgeladen, und die Testeinheit ist für die Datenüberprüfungsergebnisse verantwortlich.


2. Die Prüfstelle führt physikalische Prüfungen in strikter Übereinstimmung mit den Prüfverfahren und den einschlägigen Verwaltungsvorschriften unserer Stadt durch und trägt die Prüfverantwortung, wenn die entsprechenden Prüfungen nicht erkannt, aber nicht entdeckt werden, versteckte Gefahren erkennen und Sicherheit bewirken Unfälle. Bei der Besichtigung ist ein erhebliches Sicherheitsrisiko rechtzeitig dem örtlichen Wohnungs- und Bauamt zu melden.


3. Nach dem Prinzip des bequemen Service sollte die Prüfstelle ein Probenahmefenster in der Nähe einrichten, das Verfahren bekannt machen und das Telefon überwachen. Entwickeln und konstruieren Sie aktiv das Inspektionssystem der Einheit, realisieren Sie den Abschluss des Andockens mit dem intelligenten Sicherheitsüberwachungssystem der Stadt&so schnell wie möglich und bieten Sie Bau- und Installationseinheiten schnelle Dienste, die eine elektronische Inspektion erhalten können Berichte über das intelligente Sicherheitsüberwachungssystem.


3. Aufsicht und Stichprobenkontrollen intensivieren und die Verantwortlichkeiten aller Parteien festigen


(1) Stärkung der Aufsicht und Stichprobenkontrollen bei der Umsetzung der Hauptaufgaben aller Parteien. Die Sicherheitsaufsichtsbehörde wird die täglichen Stichprobenkontrollen kombinieren und die Aufsichts- und Stichprobenkontrollen nach Anzeige des Auf- und Abbaus gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung verstärken, wobei der Schwerpunkt auf Stichprobenkontrollen der Umsetzung der Aufgaben des Sicherheitsmanagements und der standardisierten Verwaltung von Montage- und Demontagearbeiten durch den Bau-Generalunternehmer, Bauüberwachung und Montageeinheiten. Tabellenverwendung. Diejenigen, die es versäumen, eine wirksame Führung der Montage- und Demontagearbeiten gemäß den Anforderungen dieser Bekanntmachung durchzuführen, werden von der verantwortlichen Stelle streng behandelt; bei Verstößen gegen Gesetze und Vorschriften werden sie zur verwaltungsrechtlichen Ahndung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.


(2) Stärkung der Aufsicht über Inspektionseinheiten. Sicherheitsaufsichtsbehörden nehmen verschiedene Formen an, um Überwachung und Stichprobenkontrollen der Qualität von Bauaufzugsmaschinen durchzuführen, indem sie Fachleute einstellen oder technische Dienstleistungen erwerben, die bei der Überwachung und Begehungskontrollen helfen. Bei Aufsichts- und Stichprobenkontrollen festgestellte Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften werden gesetzeskonform behandelt und fristgerecht behoben. Bei schwerwiegenden Umständen sind sie den zuständigen Stellen zur Untersuchung und Zuständigkeit nach Maßgabe des Gesetzes zu übergeben.


Die Einstellung und der Kauf von Dienstleistungen verwendet ein Vermeidungssystem, und die Sicherheitsaufsichtsbehörde wird relevantes Personal oder Einheiten einstellen oder kaufen, die keine Testbetriebe in der Gerichtsbarkeit haben, um Inspektionen durchzuführen.


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